Schlagwort: Prüfungsrecht

Das Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg (HND-BW) und die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) laden herzlich ein zur Podiumsveranstaltung »Künstliche Intelligenz – Perspektiven für die Hochschullehre«. Die Veranstaltung findet statt am 20.03.2024 von 12:00-15:00 Uhr in hybrider Form am Karlsruher Institut für Technologie (InformatiKOM, Campus Süd) und online.

Die Veranstaltung generiert ein ganzheitliches Bild der Implikationen künstlicher Intelligenz für die Hochschullehre. Renommierte Referentinnen und Referenten aus Baden-Württemberg und Bayern bringen didaktische, lernpsychologische, ethische, juristische und informatische Perspektiven in einen lebendigen Dialog. Als weiterer Diskussionspartner wird eine generative KI den Austausch bereichern. Das Programm setzt sich aus kurzen fachlichen Impulsen, einer Podiumsdiskussion und dem offenen Austausch im Plenum zusammen. Das abschließende Get-together eröffnet die Möglichkeit zu Vernetzung und weiterführenden Gesprächen.

Podium:
Dr. Steffen Albrecht (Karlsruher Institut für Technologie)
Dr. Susanne Falk (Bayerisches Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung)
Prof. Dr. Achim Förster (Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt)
Prof. Dr. Birte Glimm (Universität Ulm)
Prof. Dr. Rudolf Kammerl (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
Dr. Sebastian Stüker (ZOOM Video Communications)

Moderation: Dr. Britta Leusing (KI-Campus Hub Baden-Württemberg)

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Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Lehrende sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für E-Learning an den Hochschulen in Baden-Württemberg, Bayern und darüber hinaus. Die Teilnahme kostenfrei.

Für die Präsenz- oder Online-Teilnahme ist eine Anmeldung über bis 12.03.2024 erforderlich.

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Die Veranstaltung findet im Rahmen des bundesweiten Projekts „Konzertierte Weiterbildungen zu künstlicher Intelligenz in der Hochschullehre“ des Netzwerks Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL) statt und wird von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre gefördert.

Veranstalter ist das Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Generative KI wird von Studierenden zur Anfertigung von Studienleistungen sowie von Lehrenden zur Aufgabenerstellung verwendet. Auch kann generative KI in Prüfungen als zulässiges oder unzulässiges Hilfsmittel Verwendung finden.

KI verfügt über keine Rechtspersönlichkeit. Es können kaum Rechte und Pflichten zuerkannt werden. KI wird von den zurzeit geltenden Gesetzen kaum erfasst. Die gegenwärtigen Gesetzesvorhaben der EU, wie die KI-VO, die KI-Haftungsrichtlinie und der Digital Service Act werden dies ändern.

In diesem Mittagstreffen werden wir uns auf folgende Fragen fokussieren: Welche Urheber- und Persönlichkeitsrechte sind möglicherweise bei der Weiterverwendung von KI-generieten Inhalten zu beachten? Was folgt aus den EU-Gesetzesvorhaben für Lehrende und Studierende als Nutzer*innen von KI-Systemen? Und was sind die prüfungsrechtlichen Herausforderungen in Zeiten von KI-Generatoren? Liegt bei KI-Inhalten noch eine eigenständig vom Prüfling erbrachte Leistung vor? Kann der Nachweis einer Täuschung bei schriftlichen Prüfungsarbeiten gelingen? Wie aussagekräftig sind KI-Detektoren?

Im Januar und Februar 2024 finden Sie Inspiration, Ideen und Informationen rund um den Einsatz generativer KI in der Hochschullehre in unserer Mittagstreffen-Reihe – organisiert und umgesetzt von der Hochschuldidaktik in Kooperation mit den Projekten participate@UOL und SOUVER@N. Mehr Informationen zu weiteren Terminen in der Reihe und anderen Veranstaltungen der Hochschuldidaktik: https://uol.de/lehre/hochschuldidaktik/veranstaltungen

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