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Rechtliche Implikationen generativer KI in Lehre, Studium und Prüfung (Mittagstreffen)

23. Februar @ 12:30 - 13:30

Kostenlos

Generative KI wird von Studierenden zur Anfertigung von Studienleistungen sowie von Lehrenden zur Aufgabenerstellung verwendet. Auch kann generative KI in Prüfungen als zulässiges oder unzulässiges Hilfsmittel Verwendung finden.

KI verfügt über keine Rechtspersönlichkeit. Es können kaum Rechte und Pflichten zuerkannt werden. KI wird von den zurzeit geltenden Gesetzen kaum erfasst. Die gegenwärtigen Gesetzesvorhaben der EU, wie die KI-VO, die KI-Haftungsrichtlinie und der Digital Service Act werden dies ändern.

In diesem Mittagstreffen werden wir uns auf folgende Fragen fokussieren: Welche Urheber- und Persönlichkeitsrechte sind möglicherweise bei der Weiterverwendung von KI-generieten Inhalten zu beachten? Was folgt aus den EU-Gesetzesvorhaben für Lehrende und Studierende als Nutzer*innen von KI-Systemen? Und was sind die prüfungsrechtlichen Herausforderungen in Zeiten von KI-Generatoren? Liegt bei KI-Inhalten noch eine eigenständig vom Prüfling erbrachte Leistung vor? Kann der Nachweis einer Täuschung bei schriftlichen Prüfungsarbeiten gelingen? Wie aussagekräftig sind KI-Detektoren?

Im Januar und Februar 2024 finden Sie Inspiration, Ideen und Informationen rund um den Einsatz generativer KI in der Hochschullehre in unserer Mittagstreffen-Reihe – organisiert und umgesetzt von der Hochschuldidaktik in Kooperation mit den Projekten participate@UOL und SOUVER@N. Mehr Informationen zu weiteren Terminen in der Reihe und anderen Veranstaltungen der Hochschuldidaktik: https://uol.de/lehre/hochschuldidaktik/veranstaltungen

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Veranstaltungsort

Online

Veranstalter

Hochschuldidaktik Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
E-Mail
orga.hochschuldidaktik@uol.de
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